
Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte, wurde die Grundsteuer reformiert. Die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Neuendettelsau wurden letztmals 2016 angepasst. Das Gremium hat deshalb ab 2025 neue Sätze festgelegt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A („agrarisch“ - land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von 430% wurde beibehalten. Neu ist dabei, dass die Wohnhäuser der landwirtschaftlichen Anwesen entsprechend einer Entscheidung des Landesgesetzgebers zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet werden. Diese steht für „baulich“ und fällt bei bebauten und unbebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken an.
Für die Grundsteuer B wurde der Hebesatz von 430% auf 390 % abgesenkt.
Laut Verwaltung ergab sich bei der Überprüfung der Messbeträge für die Grundsteuer A und B, dass es bei den meisten Objekten zu keinen großen Schwankungen nach oben oder unten kommt
Laut Bürgermeister Schmoll (SPD) ist es aber möglich, dass beispielsweise bei einem bisher nicht erfassten Dachausbau zukünftig eine höhere Grundsteuer B zu bezahlen ist. Diese Mittel fehlten der Gemeinde allerdings bisher so Schmoll.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde wie bisher bei 330 % belassen.
Die vollständige neue Satzung wird im Amts- und Mitteilungsblatt veröffentlicht und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Ja is denn heid scho Kerwa?
Natürlich nicht. Allerdings hat der Gemeinderat nach einer Auswertung der Kirchweih 2024 bereits jetzt schon das Ausschankende und die Sperrzeiten festgelegt:
Donnerstag – Sonntag Montag
Musikende: 01:00 Uhr 23:30 Uhr
Ausschankende: 01:30 Uhr 00:30 Uhr
Sperrzeit: 02:30 Uhr 01:30 Uhr
Der Abstand zwischen Ausschankende und Sperrzeit wurde auf eine Stunde verlängert, „damit die Gäste des letzte Seidla ned so schnell nunderstürzen müssen“, so Bürgermeister Christoph Schmoll.
Container-Toilettenanlagen haben sich bewährt
Beschlossen wurde weiterhin, dass auch im nächsten Jahr wieder weitestgehend barrierefreie Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinderat Christian Scheuerpflug (SPD) bat darum, die Container so aufzustellen, dass auch der Zugang, beispielsweise für Kirchweihgäste mit Rollator, barrierefrei ist.
Jahresmeldung für die Städtebauförderung
Nachdem die Gemeinde Neuendettelsau in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurde, ist es nun erforderlich mit dem Jahresantrag für 2025 entsprechende Einzelmaßnahmen an die Regierung von Mittelfranken zu melden.
Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsmitteilung für folgenden Vorhaben zu:
- Sternplatz-Umgestaltung
- Grunderwerb „Löhehaus“ sowie Stadtumbaugebiet „Löhehaus mit Umfeld“
- Neugestaltung altes Feuerwehrhaues samt Umgriff
Neubau eines Bürogebäudes
Der Errichtung eines 3-geschossigen Bürogebäudes mit Flachdach im Mischgebiet an der Chemnitzer Straße stimmte das Gremium zu.
Änderung der Wasserpreise
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde eine Anpassung der Verbrauchsgebühr von 2,13 €/m³ auf
2,99 €/m³ und eine Grundgebührenerhöhung auf Basis des Kalkulationszeitraums vom 01.07.2024 – 30.06.2028 festgelegt. Die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser werden während dieses Zeitraums nicht mehr erhöht. Danach, also im Jahr 2028, muss neu kalkuliert werden.
Defizitausgleich für den Bürgertreff
Für das Jahr 2023 wurde dem Bündnis für Familie Neuendettelsau e. V ein Defizitausgleich für das Jahr 2023 in Höhe von 614,00 Euro gewährt und ausgezahlt.
Damit blieben die Betreiber weit unter dem bei der Eröffnung von der Gemeinde zugesagten Betrag. für einen Zuschuss.
Erweiterung des Budenkreises am Weihnachtsmarkt
Am dritten Adventswochenende findet wieder der beliebte Weihnachtsmarkt mit einem
bunten Angebot an regionalen, kunsthandwerklichen und selbstgestalteten Produkten statt.
Dank der regen Nachfrage kann die Budenanzahl auf 25 erhöht werden. Deshalb wird der Budenkreis über die Hubstraße hin zum Jugendzentrum im alten Feuerwehrhaus erweitert.
Der Plan, das detaillierte Programm und die Anbieter werden auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amts- und Mitteilungsblatt veröffentlicht.



