
Verwendung des gemeindlichen Wappens
Dem Antrag eines örtlichen Haushaltswarengeschäfts auf Verwendung des gemeindlichen Wappens stimmte der Gemeinderat zu. Die Firma plant, das Wappen für einen Getränkeschutz zu verwenden, der im Einzelhandel angeboten werden soll. Damit möchte die Firma die Verbundenheit mit der Gemeinde Neuendettelsau ausdrücken. Gleichzeitig soll ein praktisches, alltagsnahes Produkt mit lokalem Bezug angeboten werden.
Erlass einer Stellplatzsatzung
Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wurde die bisherige staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen auf die Kommunen übertragen.
Die Gemeinde Neuendettelsau hat deshalb jetzt nach einem längeren Diskussionsprozess eine Stellplatzsatzung erlassen. Im Hinblick auf eine Nachverdichtung im Innenbereich setzte sich die SPD-Fraktion dabei für einen liberalen Schlüssel ein. Christian Scheuerpflug (SPD) betonte, dass eine Forderung nach mehr Stellplätzen im Vergleich zum Status quo auch zu mehr Versiegelung und gleichzeitig zu weniger Nachverdichtung führten. Außerdem bestehe die Gefahr, dass positive Entwicklungen, die den Ort voranbringen würden, zukünftig nur noch schwer möglich seien. Auch in den Wohngebieten könne es schwierig werden, im Sinne der Nachverdichtung aus einem Einfamilienhaus zwei Wohneinheiten zu bilden, wenn der Platz für die zusätzlichen Stellplätze nicht vorhanden ist.
Nachdem die Fraktionen im Gemeinderat durchaus unterschiedliche Ansichten vertraten, war es Bürgermeister Christoph Schmoll (SPD) vor allem wichtig, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt und machte einen Kompromissvorschlag.
Abweichend vom Vorschlag der Bauverwaltung stimmte das Gremium dem Vorschlag des Bürgermeisters mit deutlicher Mehrheit zu. So sind zukünftig für Wohnungen bis 60 m² 1 Stellplatz, für Wohnungen bis 110 m² 1,4 Stellplätze und für Wohnungen mit mehr als 110 m² 2 Stellplätze nachzuweisen.
Das Zentrum beleben
Ein weiterer Bestandteil der neuen Satzung ist die Ausweisung einer Beschränkungszone. Diese umfasst Grundstücke die zwischen der Kreuzung am Sternplatz bis zur Einmündung im Kohlschlag direkt an der Hauptstraße liegen. In diesem Bereich sind nur 70 % der geforderten Stellplätze nachzuweisen. Die Gemeinde Neuendettelsau möchte mit dieser Regelung die Ortsmitte von Neuendettelsau weiter beleben und fördern.
Nachweis eines Spielplatzes
Auch die Forderung für Einrichtung eines Spielplatzes wurde auf die Kommunen übertragen.
Diese gilt für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen. Nachdem seitens der Gemeinde festgestellt wurde, dass die Verantwortung für den Unterhalt des Spielplatzes und die Verkehrssicherungspflicht für diesen Platz und dessen Geräte zu wünschen übrig lässt, bietet die Gemeinde Neuendettelsau den Bauherren eine Ablöse an, die dem Erhalt und der Verbesserung der kommunalen Spielplätze zu Gute kommt.
Angemessene Werbemöglichkeiten für die Kommunalwahl
Laut Grundgesetz in Verbindung mit dem Parteiengesetz sind bei allgemeinen Wahlen den politischen Parteien und Wählergruppen angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen.
Dabei dürfen jedoch die Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nicht missachtet werden. Der Gemeinderat beschloss jetzt, dass ab dem 25. Januar 2026 mit Wahlplakaten bis zum Format DIN A 0 plakatiert werden darf. Im Hinblick auf die Chancengleichheit für alle Wählergruppen, werden in Neuendettelsau keine öffentlichen Flächen für die Aufstellung von Großflächenplakaten zur Verfügung gestellt. Die Wahlplakate müssen spätestens 6 Tage nach der Wahl wieder abgenommen werden.
Aktiver Seniorenbeirat
Anhand des Protokolls der letzten Sitzung konnten sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über die vielseitigen Aktivitäten des Seniorenbeirates informieren. Schwerpunkte sind derzeit das sehr positiv verlaufende Projekt „Bürgerbus“ und die Organisation der ersten „Neuendettelsauer Demenzwochen“. Für das Demenzprojekt konnte eine Förderung durch das Landespflegeamt erreicht werden.



